DGUV Vorschrift 2
Die Unfallverhütungsvorschrift ist die Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Sie dient als Bemessungsgrundlage der Einsatzzeiten für den Betriebsarzt und/oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische jährliche Gesamtbetreuung besteht aus der Grundbetreuung und einem zusätzlichen betriebsspezifischen Teil, der sich an den tatsächlichen Gefährdungen in Ihrem Unternehmen orientiert. Weiterhin beschreibt die DGUV V2 die Aufgaben und die erforderliche Fachkunde für die Bereiche Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit.