Jugendarbeitsschutz
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gilt für alle Personen unter 18 Jahren, die in einer Ausbildung oder als Arbeitnehmer angestellt sind. Es zählt zu den Gesetzen des sozialen Arbeitsschutzes.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gilt für alle Personen unter 18 Jahren, die in einer Ausbildung oder als Arbeitnehmer angestellt sind. Es zählt zu den Gesetzen des sozialen Arbeitsschutzes.