Mutterschutz
§10 Mutterschutzgesetzt (MuSchG) legt fest, dass jede Tätigkeit hinsichtlich der Gefährdungen für eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind geprüft werden muss. Diese Gefährdungen inklusive Schutzmaßnahmen sind in der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren.