Psychische Gefährdungsbeurteilung
Nach §5 des Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss zur Beurteilung der Gefährdung von Tätigkeiten auch die psychische Belastung betrachtet werden. Dies wird in einer psychischen Gefährdungsbeurteilung umgesetzt. Die „Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie- Arbeitsprogramm Psyche“ gibt Informationen und Handlungsleitlinien zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.