Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit

Der Arbeitsschutz beinhaltet Maßnahmen, Mittel und Methoden, die zum Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen dienen. Ziel ist die Verhütung von Arbeitsunfällen und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten.

Die gesetzlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes in Deutschland werden durch das Arbeitsschutzgesetzt (ArbSchG) und das Arbeitssicherheitsgesetzt (ASiG) dargelegt.

Das ArbSchG beschreibt die Maßnahmen des Arbeitsschutzes wie beispielsweise die Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen.

Das Arbeitssicherheitsgesetzt (ASiG) beschreibt die Pflicht zur Beratung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz. §3 beschreibt die Aufgaben der Betriebsärzte, §6 thematisiert die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit.