Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist nach §167 SGB IX beim Vorliegen einer mindestens sechswöchigen Erkrankung innerhalb eines Jahres dem Beschäftigten angeboten werden. Das BEM ist von Seiten des Beschäftigten freiwillig und bedarf seines oder ihres Einverständnisses. Das Ziel des BEM ist es die Arbeitsfähigkeit des Beschäftigten langfristig wiederherzustellen und den Arbeitsplatz zu erhalten. Ein BEM Prozess sollte immer gut dokumentiert und schlüssig sein.

Wenn ein Arbeitnehmer häufig oder längere Zeit am Stück wegen Krankheit ausfällt, so muss der Arbeitgeber dazu beitragen, dass seine Arbeitskraft erhalten bleibt und er nicht dauerhaft arbeitsunfähig wird. Dies geschieht, gemeinsam mit dem Betroffenen, der Arbeitnehmervertretung und anderen Beteiligten, im Rahmen eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM).

Dabei werden alle Möglichkeiten recherchiert und ausgeschöpft, die den Betroffenen weiterhelfen können: zum Beispiel Unterstützung und Angebote der Kranken-, Renten- und Unfallversicherungen, der Integrationsämter und anderer Dienstleister in diesem Bereich.

Der Arbeitgeber ist seit dem Jahr 2004 nach Sozialgesetzbuch IX zu einem BEM verpflichtet. Diese Verpflichtung sollte keinesfalls als Nachteil angesehen werden, birgt sie doch viele Chancen für das Unternehmen, Erfahrungen und Knowhow im Betrieb zu halten. Verliert ein Unternehmen Beschäftigte wegen Krankheit über längere Zeit oder sogar dauerhaft, verliert es damit auch:

  • Erfahrung, Kompetenz und Knowhow
  • Investitionen in Aus- und Weiterbildung
  • Loyalität zum Unternehmen
  • möglicherweise Aufträge und Kunden

Zusätzlich entstehen Kosten für:

  • Entgeltfortzahlung in Fehlzeiten
  • Überbrückung durch Überstunden oder Aushilfen
  • Einarbeitung und Anleitung von Aushilfen
  • Suche nach adäquatem dauerhaftem Ersatz
  • Vorstellungsgespräche, Entscheidungsfindung
  • Ausbildung und Einarbeitung der neuen Kraft
  • zusätzliche Personalverwaltung

Ausfallzeiten, Personalsuche und Stellenneubesetzungen kommen teuer – viel teurer als die Kosten des Disability Managements.