Betriebsspezifische Betreuung

Die betriebsspezifische Betreuung nach DGUV V2 bezieht sich auf die individuellen Erfordernisse ihres Betriebes. Anders als die Grundbetreuung, die sich auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige bezieht, wird der betriebsspezifische Teil anhand von speziellen Gegebenheiten und Gefährdungen im Betrieb bestimmt. Demnach ist der betriebsspezifische Teil eine variable Größe. Anhand des Leistungskataloges der DGUV Vorschrift 2 kann der betriebsspezifische Teil der Betreuung ermittelt werden. Zu den betriebsspezifischen Leistungen gehören beispielsweise die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen.